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Der Wert eines Oldtimers
Es kursierten in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Begriffen, die versuchten,
den Wert eines Oldtimers zu bezeichnen. Die unterschiedlichen Auslegungen führten
immer wieder zu Unsicherheiten, Verwirrungen und Streitigkeiten. Aus dieser Situation
heraus hat sich im Sommer 1992 ein Forum aus Experten der Versicherungsbranche und
Classic Data um eine einheitliche und klare Definitionen gekümmert.
Marktwert
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h.
für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte
Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei
in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral
und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig
gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die
internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale
Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der
Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er
gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG
(VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB).
Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls
aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Dabei ist der Wieder- beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt
zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder
Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung
des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der
angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt
dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist
insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen
gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten),
zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren
Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige
Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation
wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen
erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen
Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung)
würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.
Quelle: Classic Data
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