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Die Regelungen der Versicherungen
Die führenden Oldtimer-Versicherungen wie Württembergische, HDI, Mannheimer etc.
gewähren ihren Kunden für Liebhaberfahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind,
einen besonderen Tarif. Dieser ist in den meisten Fällen günstiger als die normale
Einstufung nach Typenklassen, da Fahrzeuge dieses Alters in der Regel weniger häufig,
vorsichtiger und von weniger risikobereiten Fahrergruppen bewegt werden. Diese
Sondertarife werden fast durchgängig als "Oldtimer-Tarife" bezeichnet.
Voraussetzung hierfür ist in den meisten Fällen der gleichzeitige Besitz eines
Alltagsfahrzeugs und die Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens, aus dem sich
ergibt, dass das zu versichernde Fahrzeug einen bestimmten Marktwert besitzt. Der
Marktwert entspricht dabei dem Preis, den ein Liebhaber dieses Modells beim Handel
von privat an privat durchschnittlich zu zahlen bereit ist. Durch die Versicherung
von alten Fahrzeugen zu diesem Marktwert hat die Versicherungswirtschaft also
anerkannt, dass ab einem bestimmten Alter der Wert eines Autos oder Motorrads
allein von der Akzeptanz und Beliebtheit in diesem Personenkreis bestimmt wird
und nicht mehr dem normalen Wertverlust unterliegt.
Die gesetzlichen Regelungen
Eine gesetzliche Definition des Oldtimerbegriffs gibt es weder in nationalen noch
in europäischen Rechtsvorschriften. Dennoch lässt sich aus verschiedenen Regelungen
folgern, dass Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter einen Sonderstatus genießen und
nicht mehr als Gebrauchtwagen im herkömmlichen Sinne anzusehen sind. §28III StVZO
gibt den örtlich zuständigen Zulassungsstellen die Möglichkeit, sogenannte
"07er-Wechselkennzeichen" für Oldtimer auszugeben. In der Praxis hat sich gezeigt,
dass die meisten Zulassungsstellen die Altersgrenze hierfür bei 20 Jahren ansetzen,
obwohl sie in der Festlegung des Mindestalters grundsätzlich frei sind. Der Inhaber
eines solchen 07er-Kennzeichens hat die Möglichkeit, bis zu sieben Fahrzeuge auf
dieses Kennzeichen anzumelden und zahlt hierfür einen pauschalen Steuersatz von zur
Zeit 192,00 Euro pro Jahr (unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse). Neben den
Versicherungen haben also auch der Gesetzgeber und Behörden den Sonderstatus von
mehr als 20 Jahre alten Autos anerkannt.
Quelle: Classic Data
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Audi Quattro |
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Quelle: Audi AG |
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